Fahrzeuge

Rettungsgasse rettet Leben!

18. Juli 2019

Nach einem Unfall entsteht fast immer ein Stau. Bleiben die dringend benötigten Rettungskräfte auf dem Weg zum Ort des Geschehens im Rückstau stecken, kann es für die Unfallopfer gefährlich werden. Denn jetzt zählt jede Sekunde.
Um den Weg für die Einsatzkräfte freizuhalten ist laut § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Rettungsgasse zu bilden:
"Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden".

Bildung einer Rettungsgasse

Auf einer zweispurigen Straße wird die Rettungsgasse in der Mitte gebildet, d. h. die Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf der rechten Spur nach rechts.
Auf einer Straße mit mehr als zwei Fahrspuren wird die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der Spur rechts daneben gebildet. Die Begründung für diese Lösung besteht darin, dass sich auf den rechten Fahrspuren mehr LKW befinden und so mehr Restbreite für die Einsatzfahrzeuge verbleibt. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Rettungsgasse auch an Auffahrten und Kreuzungen bilden

Auch an Auf- bzw. Abfahrten muss auf ausreichend Platz für die Fahrzeuge der Einsatzkräfte geachtet werden. Schließlich müssen die Fahrzeuge auch in die gebildete Rettungsgasse hinein bzw. wieder heraus fahren können.

Weitere Informationen zum Thema

Motortalk - Unfallopfer können nicht warten
Rettungsgasse rettet Leben
Wikipedia - Rettungsgasse

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